| Auf dem Konzil von Trient wurde dieser Handel verboten und die moderne Form des Ablasses verbindlich bestimmt. Dessen Erlangung erhärteten zum Unterschied von den früher üblichen
Ablassbriefen (Beichtbriefen) Drucke, zunächst durchwegs Einblattdrucke, die ein beliebtes Sammelgebiet bilden. Die graphische Entwicklung der bald bildlich ausgestalteten Blätter entsprach seither jener der Heiligen-(Andachts-)Bilder.
Ablassbriefe, auch Indulgenzbriefe genannt, von lateinisch litterae indulgentiales, waren seit dem lateranischen Konzil (1215) weit verbreitete Schriftstücke, die oft mit aufwendig gestalteten Initialen sowie am Rand mit Illuminationen versehen sind.
Sie wurden im Namen des Papstes bzw. eines von ihm ermächtigten Bischofs oder Kardinals ausgestellt und dienten als Bescheinigung für einen durch Geldleistung erworbenen Ablass. Sie berechtigten einmal im Leben und dann wieder in der Todesstunde zum Nachlass von allen Sünden. Voraussetzungen waren die Ablegung der Beichte, die Verrichtung bestimmter Gebete (z.B. Rosenkranz) und das Tun gottgefälliger Werke. Diese bestanden zumeist in Spenden für den Bau von Kirchen, Lazarus-Häusern oder Brücken und auch in der Teilnahme an einem Kreuzzug.
Quelle:
Franz Hadamowsky: Kleines Lexikon des Sammelns
Residenz Verlag, Salzburg 1965
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